Heizungsaustausch? Bitte nicht mal eben so!

Heizungsaustausch? Vorsicht. Wer in Baden Württemberg seine Heizung austauscht und sich nicht fachkundig beraten lässt, tritt in eine Falle. Gemeint ist Folgendes: Sie besitzen eine alte Gas- oder Ölheizung und tauschen diese gegen eine neue Gas- oder Ölheizung. Kommt nicht selten vor. Bis zum nächsten Termin des Schornsteinfegers ist die Welt auch noch in Ordnung. Dieser muss das aber an die zuständige Behörde weiterleiten. Sie erhalten danach einen Brief, die Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes einzuhalten. Dazu liegt eine anschauliche Liste bei, mit welchen Maßnahmen das zu schaffen ist. Das Ende vom Brief ist eine Fristsetzung von 18 Monaten nach Inbetriebnahme. Natürlich…

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