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Umbau am Denkmal

Umbau am Denkmal. Es beginnt mit der Idee

Wenn es um das Thema Denkmalschutz geht, schnappe ich immer wieder Sprüche auf wie: „Reiß es lieber schnell ab bevor es der Denkmalschutz findet“. Häufig sorgt es den Eigentümer, dass er nicht weiß, was und ob er am Grundriss Änderungen vornehmen darf. Nicht zuletzt treibt ihn auch die Angst vor horrenden Kosten.

Aber auch im denkmalgeschützten Eigentum, geht so manches. Lassen Sie nicht den Kopf hängen. Wie geht das also, der Umbau am Denkmal?

Denken Sie an einen Oldtimer.

Stellen Sie sich vor, Sie besäßen einen Oldtimer. Am besten nehmen Sie Reparaturen mit baujahr-typischen Materialien vor. Wenn Sie Dinge austauschen müssen, dann verwenden Sie Ersatzbauteile, aus dem Originalbaujahr oder solche die dem möglichst nahe kommen. Und, wenn Sie neue Bauteile ergänzen möchten, dann führen Sie diese rückbaubar aus. Mit diesen einfachen Grundgedanken kommen Sie schon weit.

Bei einem Denkmalschutzobjekt, beginnen solche Maßnahmen aber stets mit einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz. Das gilt für alle baulichen Maßnahmen. Der Umbau am Denkmal muss immer unter Einbeziehung der unteren Denkmalschutzbehörde stattfinden. Wie läuft das ab?

Wie geht das?

Wenn Sie ihr Denkmal umbauen möchten, dann wird Ihnen Ihr Architekt zunächst einen Restaurator organisieren. Warum? Je älter ein Haus ist, umso umfangreicher seine Umbaugeschichte. Tatsächlich sind Sie selten der erste Eigentümer der Umbauten vornimmt. Der Restaurator hat die Aufgabe diese Umbauten als eine restauratorische Befunduntersuchung, Baualtersplanung und Materialangabe zu Papier zu bringen. In diesem Bericht steht das Baujahr, die Baugeschichte, Angaben zum Erbauer, auf den Plänen ist kartiert aus welchem Jahr, welches Bauteil ist und aus welchen Materialen das Haus im einzelnen gebaut ist. Zusätzlich vermerkt er in seinem Bericht besondere einzelne Details. Das alles kann der Restaurator wissenschaftlich durch Archivrecherche und Laboruntersuchungen auf das Jahr genau belegen.

Auf Basis dieser Arbeit können Sie mit Ihren Architekten die Umbauplanung beginnen. Sollte der Umbau am Denkmal, auf dem Baualtersplan nur die jüngste, kartierte Maßnahme betreffen, dann haben Sie bei der Denkmalschutzbehörde eine positivere Ausgangslage. Beziehen Sie die Denkmalschutzbehörde frühzeitig in die Planung ein, das stärkt ebenfalls Ihren Standpunkt. Ihre erste erste Anlaufstelle ist hier übrigens die untere Denkmalschutzbehörde, meistens sitzt der oder die zuständige Sachbearbeiter:in im Rathaus in der Baubehörde. 

Vorsicht, meistens ist da mehr los als Sie denken.

Grundsätzlich sollten Sie beim Umbau am Denkmal einen Statiker einbeziehen. Ihr Architekt kann Ihnen einen geeigneten Fachplaner für Tragwerksplanung empfehlen. Jede Entscheidung am Grundriss muss nach dem Architekten, dem Restaurator, der unteren Denkmalschutzbehörde zuletzt auch der Statiker bewerten.

Manchmal hat Ihr Denkmal aber auch statische Defekte, Bedenken Sie dies. Oftmals macht sich das bemerkbar mit Rissen an den Wänden. Oder Ihre Geschossdecken haben Gefälle. Letzteres bemerken Sie manchmal garnicht, da Ihre Vorbesitzer immer weiter ausgleichende Fußböden aufgeschichtet haben und Trockenbaudecken eingezogen haben. Decken mit Gefälle sind nicht immer handwerkliche Unzulänglichkeit, meistens hat dies Materialermüdung zur Ursache. Um dies zu entdecken, vermittelt Ihnen Ihr Architekt einen Vermessungsingenieur. Der Vermessungsingenieur kann Ihr Haus so aufmessen, dass Sie die Verformung sehen können. Keine Sorge, der Statiker weiß damit umzugehen und wird Ihnen Vorschläge anbieten den Durchhang zu sichern. Eine Begradigung der Bauteile ist hier aber meistens nicht das Ziel, das wäre technisch zu aufwändig. Und somit nicht wirtschaftlich.

Ihr Architekt kann mit Ihnen mit der Vorarbeit des Vermessungsingenieurs und Tragwerkplaners eine für Sie bestmögliche Planung ausfertigen.

Kann ich jetzt endlich den Antrag einreichen?

Ist Ihre Umbauplanung fertig und haben Sie die Behörde frühzeitig einbezogen, dann können Sie die Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz einholen. Ihr Architekt wird Ihnen die Pläne, Unterlagen und ausgefüllten Formulare zur Abgabe bereit stellen.

Übrigens: Es gibt auch für Denkmalschutz Fördertöpfe. Sprechen Sie Ihren Architekten an. Sie haben Chancen auf Zuschüsse bei der Stadt, beim Bezirk und beim Land. Reichen Sie die Anträge ein bevor Sie Bauen! Zusätzlich sind von der unteren Denkmalschutzbehörde erlaubte Baumaßnahmen am Denkmal 10 Jahre absetzbar, denken Sie an Ihre Steuererklärung! Ohne Erlaubnis haben Sie keine Chance die Aufwendungen steuerlich geltend zu machen.

Fazit

Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn Sie Eigentümer eines Denkmals sind und überstürzen Sie nichts. Es geht mehr als Sie denken. Für alle Fragen zum Thema Umbau am Denkmal wenden Sie sich gerne an mich. 

Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie ein Denkmal besitzen, dann können Sie übrigens auch im Bayernatlas nachschauen. Klicken sie dann auf „Thema wechseln“, dann auf „Planen und Bauen“ und zum Schluss wählen Sie aus der Liste links „Denkmaldaten“ aus. In den anderen Bundesländern ist das leider nicht so einfach, da müssen Sie in der für Sie zuständigen Behörde anfragen.