Heizungsaustausch? Vorsicht.
Wer in Baden Württemberg seine Heizung austauscht und sich nicht fachkundig beraten lässt, tritt in eine Falle. Gemeint ist Folgendes: Sie besitzen eine alte Gas- oder Ölheizung und tauschen diese gegen eine neue Gas- oder Ölheizung. Kommt nicht selten vor. Bis zum nächsten Termin des Schornsteinfegers ist die Welt auch noch in Ordnung. Dieser muss das aber an die zuständige Behörde weiterleiten. Sie erhalten danach einen Brief, die Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes einzuhalten. Dazu liegt eine anschauliche Liste bei, mit welchen Maßnahmen das zu schaffen ist. Das Ende vom Brief ist eine Fristsetzung von 18 Monaten nach Inbetriebnahme. Natürlich kam der Schornsteinfeger nicht gleich nach dem Einbau, sondern ein halbes Jahr später und der Brief auch. Jetzt wird es ungemütlich, der Heizungsaustausch hat Folgen.
Eigentlich haben Sie alles richtig gemacht.
Sie haben es gut gemeint. Die neue Heizung ist schließlich sparsamer und umweltverträglicher als die 30 Jahre alte, vorherige Heizung. Und jetzt so was, oje. Hier entsteht ein „echter Modernisierungszwang“ und da kommen Sie auch nicht mehr heraus. Dem Handwerker war das scheinbar „wurscht“, als er ihnen die tolle neue Öl-Brennwert-Technik empfohlen hat. Für ihn ist das ein super Geschäft. Ein Heizungsaustausch gegen die baugleiche neue Heizung ist einfach und geht schnell. Die Rechnung kommt ein paar Tage später. Der Umsatz wächst. Sie aber sitzen jetzt in einer neuen Baustelle, die Sie gar nicht wollten, denn die Ersatzmaßnahmen, aus denen Sie wählen können, sind nicht so preiswert wie die neue Öl- oder Gasheizung.
Eine Planung hilft beim Austauschen der Heizung.
Für die Bauherren, die nach dem Heizungsaustausch erst mal „pleite“ sind, kann dies unangenehme finanzielle Folgen haben. Was hätte besser laufen müssen? Man könnte sagen, der Bauherr hätte sich besser informieren müssen. Darf man so argumentieren? Nein, der Bauherr ist nicht fachkundig. War es der Heizungsinstallateur? Ein bisschen schon, er ist definitiv fachkundig. Aber er ist ein Handwerker und kein Planer. Planungsleistungen bekommt der Handwerker nicht bezahlt. Sein Auftrag war eine neue Heizung und die hat er geliefert. Definitiv aber muss der Austausch einer alten Ölheizung konform des EWärmeG geplant werden. Eine ordentliche Planung vor dem Austausch hätte den Zeitdruck genommen und die Maßnahme so abgestimmt, dass es am Ende wirtschaftlicher geworden wäre.
Es geht um mehr
Die Energiewende in Deutschland ist notwendig. Es geht dabei um weit mehr als den eigenen Geldbeutel. Wer im Internet recherchiert, wird sicher gelesen haben, dass das Durchschnittsalter von Heizungen in deutschen Haushalten mittlerweile über 20 Jahre ist. Und wer noch mehr Recherche betreibt wir auch die Zahlen finden, dass in Deutschland 11,72 Millionen Häuser vor der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet worden sind. Schauen Sie mal hier. Dies sind Häuser, die keinerlei nennenswerte Standards aufweisen, energieeffizient betrieben zu werden. Wir müssen also mit Druck daran arbeiten, insofern begrüße ich das strenge Durchgreifen der baden württembergischen Behörden. Aber bitte nicht so wie oben beschrieben.